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Schulung und Schulungsunterlagen
- Schulungsunterlagen sind Unterlagen, die zum Zweck der Information bzw. Weiterbildung von Personal (Vertriebspersonal, Anwender, Techniker) erstellt wird.
- Form und Umfang von Schulungsunterlagen sind abhängig von den Inhalten, den einzusetzenden Medien und der Unterrichtsform.
In einer Schulung erfolgt die Vermittlung von theoretischen Grundlagen und Zusammenhängen an die betreffenden zu schulenden Personen.
Utility-Film
- Utility-Filme laufen nicht wie einfache Videos einfach ab von Start bis Ende, sondern bestehen aus mehreren kürzeren Sequenzen, welche einzeln gestartet werden.
- Der Nutzer kann sich immer eine einzelne Handlungssequenze ansehen und anschließend die Handlung ausführen.
- Ist der Nutzer fertig, klickt er auf „weiter“ und bekommt den nächsten Schritt der Handlung zu sehen.
- Bei Bedarf kann er auch zurückspringen, um sich den Schritt nochmals anzusehen.
- Utility-Filme können ergänzend zur herkömmlichen Anleitung verwendet werden.
Unter Utility-Filmen versteht man gefilmte Anleitungen von Handlungsschritten.
EG-Maschinenrichtlinie
- Die Maschinenrichtlinie enthält die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Maschinen sowie die Mindestanforderungen für Betriebsanleitungen.
- Sie definiert Anforderungen an die harmonisierte Beschaffenheit der Produkte und die Konformitätsbewertung die durch die verantwortlichen Personen zu erfüllen sind.
- Sie legt u. a. die Inhalte der erforderlichen vorlagepflichtigen Technischen Dokumentation fest, die Voraussetzung für das Ausstellen der EG-Konformitätserklärung sind.
- Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sind im Anhang I der Maschinenrichtlinie festgelegt.
Die Maschinenrichtlinie, kurz: MRL 2006/42/EG dient der Sicherstellung des freien Warenverkehrs von Maschinen sowie einzeln in Verkehr gebrachter Sicherheitsbauteile in der EU.
Sicherheit
- Das heißt auch, dass von einem sicheren technischen System erst dann gesprochen werden kann, wenn selbst bei dem Auftreten eines Fehlers das System nicht in einen kritischen Zustand gerät.
- Das konstruktive Ziel muss sein, dass keinerlei Risiken vorhanden sind.
- Für dieses Ziel ist es deswegen auch wichtig, dass alle sicherheitsbezogenen Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt werden.
Sicherheit im technischen Sinne ist die Freiheit, bzw. das nicht Vorhandensein, von nicht akzeptierbarem bzw. nicht vertretbaren Risiken.