ERSTELLUNG VON ERSATZTEILKATALOGEN UND WARTUNGSPLÄNEN

Ersatzteilkatalog
- Die Information über das Ersatzteil wird teilweise mit der technischen Spezifikation und einer bildlichen Darstellung des Teiles ergänzt.
- Der Ersatzteilkatalog soll dem Kunden ermöglichen Teile des Produktes, falls benötigt, zu identifizieren und zu ersetzen.
- Falsche Informationen in Ersatzteilkatalogen können hohe Kosten verursachen, weil durch Falschbestellung eines Teiles schnell längere Ausfallzeiten des Produktes entstehen können.
- Zusammenstellung aller Ersatzteile zu einem Produkt in Form von Bildtafeln und Ersatzteillisten. Enthält eine Zusammenstellung von Informationen über Ersatzteile eines Erzeugnisses oder einer Gruppe (im Folgenden Bezugsobjekt genannt). Je nach Art des Bezugsobjekts können unterschieden werden: Erzeugnis- und Gruppen- Ersatzteilliste.
Der Ersatzteilkatalog listet alle Ersatz- und Verschleißteile eines Produktes auf.
VDI 4500 Blatt 3:2006-06:
Wartungsplan
- Meist erstellt der Technische Redakteur diese Maßnahmenauflistung, welche u. a. solche Tätigkeiten beinhalten kann, wie Reinigen, Schmieren, Konservieren, Auswechseln (Ersetzen von Hilfsstoffen und Kleinteilen) sowie Nachstellen von Stellteilen.
- Die Belange der jeweiligen Hersteller-Firma, teilweise auch Vorgaben der Kunden-Firma und produktspezifische Belange sind bei der Erstellung des Wartungsplanes vom Technischen Redakteur zu berücksichtigen.
- Ordnungskriterien für die Gliederung des Wartungsplans sind die Gliederung der Baugruppen, die auszuführenden Tätigkeiten und die Wartungsintervalle (Häufigkeiten). Bei komplexeren Tätigkeiten sind diese mit Handlungsschritten in eigenen Kapiteln getrennt vom Wartungsplan zu beschreiben. In dem Wartungsplan wird dann auf diese beschreibenden Kapitel der Anleitung jeweils nur verwiesen.
Dokument oder Teil eines Dokumentes in welchem alle Maßnahmen zusammengestellt werden, die nötig sind, damit das Produkt sicher und funktionsfähig seine bestimmungsgemäße Verwendung zu erfüllen in der Lage bleibt.
Lebenszyklus
- Der Lebenszyklus umfasst die Entstehung eines Produktes, von dessen Konzeptualisierung bis zu dessen Einstellung. „Einstellung“ sollte dabei als endgültige Außerdienststellung des Produktes verstanden werden, die über die Einstellung von Serviceleistungen für das Produkt hinausgeht.
- Die Untersuchung des Lebenszyklus darf möglicherweise auftretende Nutzungsbedingungen des Produktes berücksichtigen, einschließlich der Planung von Szenarien, Risikobewertung, Transport, Warenumschlag, Lagerung, bestimmungsgemäßer Nutzungsdauer und anderer Faktoren.
- Dieser Begriff beschreibt die vier Lebensphasen eines Produktes. Es handelt sich dabei um folgende: Entwicklung, mit Konzept, Konstruktion sowie Verifizierung; Herstellung, mit Einbau sowie Inbetriebnahme; Betrieb inklusive der Instandhaltung; Entsorgung sowie Wiederverwertung.
Lebenszyklus ist das Zeitintervall vom Produktstart bis zur Außerbetriebnahme des Produktes und dessen Entsorgung, DIN EN 1325:2014-07:
VDI 4003: 2007-03:
Stand der Technik
- Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der nach herrschender Auffassung führender Fachleute das Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Zieles gesichert erscheinen lässt. Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen oder vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen müssen sich in der Praxis bewährt haben oder sollten – wenn dies noch nicht der Fall ist – möglichst im Betrieb mit Erfolg erprobt worden sein.
- Ist das Fachleuten verfügbare Fachwissen, wissenschaftlich begründet, praktisch erprobt und ausreichend bewährt. Dieses Fachwissen braucht noch nicht in Regeln kodifiziert und von der Mehrheit der Fachleute anerkannt zu sein. Es kommt auf das konkrete Wissen der Einzelnen an, als Unternehmen wie als Person. Der Stand der Technik geht über die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik zeitabhängig in unterschiedlichem Umfang hinaus und verlangt unternehmensspezifische Vorsorge und Organisation. Der Stand der Technik ist im Streitfall durch Gutachten, Vergleiche und andere Verfahren und Belege zu ermitteln und nachzuweisen.
Bundesanzeiger Nr.160a/2008-09 (ISSN 0720-6100), Rn.256:
VDI 4500 Blatt 1:2006-06: