DOKUMENTATION NACH MASCHINENRICHTLINIE

Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung
- Die Betriebsanleitung muss in einer oder mehreren Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein. Die Sprachfassungen, für die der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die Verantwortung übernimmt, müssen mit dem Vermerk „Originalbetriebsanleitung“ versehen sein.
- Ist keine Originalbetriebsanleitung in der bzw. den Amtssprachen des Verwendungslandes vorhanden, hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter oder derjenige, der die Maschine in das betreffende Sprachgebiet einführt, für eine Über setzung in diese Sprache(n) zu sorgen. Diese Übersetzung ist mit dem Vermerk „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ zu kennzeichnen.
- Der Inhalt der Betriebsanleitung muss nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung der betreffenden Maschine berücksichtigen, sondern auch jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine.
- Bei der Abfassung und Gestaltung der Betriebsanleitung für Maschinen, die zur Verwendung durch Verbraucher bestimmt sind, muss dem allgemeinen Wissensstand und der Verständnisfähigkeit Rechnung getragen werden, die vernünftigerweise von solchen Benutzern erwartet werden können. [MRL 2006/42/EG, Anhang I]
Von der Maschinenrichtlinie werden folgende Allgemeinen Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung für Maschinen vorgegeben:
Anforderungen an die Technische Dokumentation
- umfassende Aufführung von Sicherheitsvorkehrungen am Produkt, entsprechend der zuvor durchgeführten Risikobeurteilung;
- Aufführung der produkthaftungsrechtliche und anderer in Zusammenhang mit dem Produkt stehenden rechtlichen Bestimmungen, sowie Erfüllung dieser;
- Übersichtlichkeit und Vollständigkeit der technischen Darstellung des Produktes;
- Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit für die Technische Dokumentation;
- Gewährleistung eines Änderungsdienstes der Technischen Dokumentation für den Fall von technischen Änderungen an dem Produkt, wie auch für gesetzliche Änderungen im Laufe des Produktlebenszyklus.
Hauptanforderung an die Technische Dokumentation ist die Erfüllung der Kriterien der Maschinenrichtlinie und anderer Rechtsvorschriften. So fordert die Maschinenrichtlinie, dass jeder Maschine eine Betriebsanleitung in der Sprache des Auslieferungslandes mitgeliefert wird. Desweiteren ist es Aufgabe der Technischen Dokumentation folgenden beispielhaften Einzel-Anforderungen zu entsprechen:
Ablaufplanung von Technischer Dokumentation
- Analysephase: Alle Informationen zum Produkt, zur Zielgruppe und zu relevanten Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen werden ermittelt. Die einzelnen Analysen (Produktanalyse, Zielgruppenanalyse, Tätigkeitsanalyse, Gefahrenanalyse) bereits vorhandener Technischer Dokumentation werden durchgeführt.
- Erstellungsphase: Aufgrund der ermittelten Informationen werden die lnhalte und die Gestaltung der Technischen Dokumentation konzipiert. Anschließend wird ein Manuskript erarbeitet, das nach festgelegtem Schema korrigiert und gegebenenfalls durch Benutzertests geprüft wird. Nachdem alle Überarbeitungs- und Korrekturhinweise eingearbeitet sind, wird die Endfassung der Technischen Dokumentation fertig gestellt, die abschließend redaktionell überprüft wird.
- Produktionsphase: Nach Druckfreigabe wird die Technische Dokumentation produziert und mit dem Produkt ausgeliefert.
Dokumentiert den Erstellungsprozess von Technischer Dokumentation. Hier werden alle für die Dokumentationserstellung erforderlichen Arbeiten, der zeitliche Ablauf ihrer Durchführung sowie die jeweils verantwortlichen Personen festgelegt. Zu berücksichtigen sind dabei auch die wechselseitigen Abhängigkeiten der beteiligten Abteilungen, Mitarbeiter und Zulieferer. Generell sieht ein Ablaufplan zur Technischen Dokumentation wie folgt aus:
Benutzerinformationen nach VDI 4500 und DIN EN ISO 12100
- Oberbegriff für die Summe aller Informationen, die vom Hersteller oder Vertreiber zur Information der Nutzer aus den Zielgruppen bestimmt sind.
- Hierunter fallen z. B. Werbetexte, Prospekte, Anzeigen, Betriebsanleitungen, Montageanleitungen, Einbauanleitungen, auch alle mündlichen Aussagen von Vertretern, Verkäufern, Kundendienstmitarbeitern, wie auch Sicherheitszeichen bzw. farbige Sicherheitskennzeichnungen, Typenschild, Symbole, Signale usw., die unmittelbar an Maschinen angebracht sind und der Information der Nutzer über die einzelnen Produkte dienen.
- Benutzerinformationen sind eine Form von Schutzmaßnahmen, die aus Kommunikationselementen (z. B. Texte, Wörter, Zeichen, Signale, Symbole, Diagramme) bestehen. Die Kommunikationselemente können dabei einzeln oder gemeinsam verwendet werden, um Informationen an den Benutzer weiterzugeben.
VDI 4500 Blatt 1:2006-06 folgend:
DIN EN ISO 12100:2011-03 folgend: